Europäische Unternehmen kaufen ohne nationale Steuern
Überprüfung der USt-IdNr. (NIF-IVA-VAT) für europäische Kunden
Damit die spanische Mehrwertsteuerbefreiung, sofern sie bei innergemeinschaftlichen Vorgängen rechtlich anwendbar ist, gewährt werden kann, muss Ihr Unternehmen im VAT Information Exchange System (VIES) der Europäischen Union registriert sein. Andernfalls wird der entsprechende Steuersatz angewandt und die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Das Verfahren, um – sofern rechtlich zulässig – ohne Berechnung der Mehrwertsteuer einkaufen zu können, ist wie folgt:
- Registrierung als Kunde in unserer Datenbank (Konto erstellen).
- Teilen Sie uns Ihre Benutzerregistrierung und die erfolgreiche VIES-Prüfung per E-Mail mit (tienda@installbeer.com).
- Erhalten Sie unsere Bestätigung und tätigen Sie Ihre Bestellung in unserem Online-Shop.
Geltender Rechtsrahmen in der Europäischen Union
Grundlegender Rechtsrahmen:
Die Mehrwertsteuervorschriften in der Europäischen Union beruhen in erster Linie auf Richtlinien. Eine Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, verbindlich, überlässt es jedoch den nationalen Behörden, Form und Mittel ihrer Umsetzung in das innerstaatliche Recht zu wählen.
Die wichtigste Vorschrift ist die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG.
Weitere relevante Vorschriften sind unter anderem:
- Richtlinie 2008/9/EG (Mehrwertsteuererstattung für Unternehmen in der EU).
- Richtlinie 86/560/EWG (Mehrwertsteuererstattung für nicht in der EU ansässige Unternehmen).
- Richtlinie 2009/132/EG (von der Mehrwertsteuer befreite Einfuhren).
- Richtlinie 2006/79/EG (private, nichtkommerzielle Sendungen).
- Richtlinie 2007/74/EG (Reisefreimengen).
Die verbindlichen Durchführungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Mehrwertsteuerrichtlinie sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates enthalten. Diese Maßnahmen sind unmittelbar anwendbar und bedürfen keiner Umsetzung in nationales Recht. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten, um Betrug zu verhindern oder die Verfahren zur Erhebung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen, ermächtigt werden, Ausnahmen von der Mehrwertsteuerrichtlinie vorzusehen (siehe die Liste der Ausnahmen).
Anwendung
Jeder Mitgliedstaat ist dafür verantwortlich, diese Bestimmungen in sein nationales Recht zu überführen und sie in seinem Hoheitsgebiet ordnungsgemäß anzuwenden, wobei er jedoch an die auf EU-Ebene erlassenen Durchführungsmaßnahmen gebunden ist. Die Hauptverantwortung für die Information über die Auslegung und Anwendung dieser Bestimmungen liegt bei den Mitgliedstaaten selbst.
Bei der Anwendung der EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer orientieren sich die Mitgliedstaaten auch an den Diskussionen im Mehrwertsteuerausschuss.
Nützliche Links
Länderspezifische Informationen zur Mehrwertsteuer in der EU
Spanien – Steuerbehörde (Agencia Tributaria)
Mehrwertsteuer in der Europäischen Union: Vorschriften und Verfahren
Grenzüberschreitender elektronischer Handel: Modernisierung der Mehrwertsteuer
Die Europäische Union hat die Modernisierung der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden elektronischen Handel vorangetrieben, um die Verwaltungsbelastung für Unternehmen zu verringern und das Steuerverfahren zu vereinfachen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Die Ausweitung der One-Stop-Shop-Systeme auf bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen und E-Commerce-Vorgänge.
- Die Vereinfachung der Pflichten für kleine Unternehmen im elektronischen Handel.
- Die Verbesserung der Kontroll- und Verwaltungsmechanismen der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Vorgängen.
- Die Abschaffung bestimmter Mehrwertsteuerbefreiungen für geringwertige Einfuhren aus Drittländern.